Belege für Laptop aufbewahren

Bundesfinanzminister Scholz will den Kauf von Digitalgeräten rückwirkend ab 1. Januar 2021 steuerlich fördern.

Für Arbeitnehmer und Selbständige im Homeoffice dürfte es sich in diesem Jahr lohnen, die Quittung für den Kauf von Laptops oder anderer Geräte für das digitale Büro aufzubewahren. Die Anschaffung von Computern und Software soll steuerlich gefördert werden, um finanzielle Hürden für die Heimarbeit aus dem Weg zu räumen. Unternehmen und Privatpersonen sollen rückwirkend ab 1. Januar die Kosten für Digitalausrüstung schon für das Jahr der Anschaffung vollständig abziehen können.

Die sofortige Abschreibung von Laptops und anderen Digitalgeräten muss längstens grundsätzlich gesetzlich neu geregelt werden. Bisher konnten nur geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort vollständig steuerlich abgesetzt werden.

Hierbei handelt es sich um Geräte zum Preis von höchstens EUR 800,00 netto. Ein Laptop zum Bruttopreis von mehr als 952 Euro musste bisher über 3 Jahre abgeschrieben werden, was bedeutet, dass Steuerpflichtige von den Kosten eines Gerätes zum Preis von 1500 Euro jährlich nur 500 Euro absetzen konnten. Dieser Betrag liegt unter dem für Arbeitnehmer in der Einkommensteuer geltenden Pauschalbetrag für Werbungskosten in Höhe von 1000 Euro, so dass viele Steuerzahler die Kosten eines solchen Laptops gar nicht extra geltend machen konnten.

Offen bleibt noch, ob die Kosten für die Digitalausrüstung künftig ebenfalls mit dem Pauschbetrag verrechnet werden müssen und ob es eine Obergrenze für die sofort abziehbaren Ausgaben geben wird. Für eine komplette Digitalausrüstung können sich schnell hohe Beträge summieren, wenn nicht nur Laptops angeschafft werden, sondern auch Drucker, Scanner oder Bildschirme.

Wer schon im Jahr 2020 in Digitalausstattung investiert hat, wird von der neuen Steuererleichterung wahrscheinlich nicht mehr profitieren können. Die Tatsache, dass etwa Drucker im Handel kürzlich knapp geworden sind, spricht für eine steigende Nachfrage nach Geräten, die normalerweise von zahlreichen Mitarbeitern eines Unternehmens gemeinsam genutzt werden können. Da die neue Regel ab 1. Januar 2021 gelten soll, wird sie sich erst mit der Steuererklärung im Jahr 2022 finanziell bemerkbar machen. Bis dahin müssen Steuerzahler die Ausgaben vorfinanzieren.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.

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