Kinderbonus

Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind sollen die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt werden.

Der Kinderbonus wird für alle Kinder gezahlt, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilen im September und Oktober 2020 mit dem Kindergeld in Teilbeträgen von 200 Euro und 100 Euro.

Der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden. Mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld von den Familienkassen und nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt.

Daneben ist zu beachten, dass in der späteren Einkommensteuererklärung eine Vergleichsrechnung mit dem unveränderten Kinderfreibetrag (seit Jahresbeginn 7.812 Euro) durchgeführt wird. Das führt bei einem Jahreseinkommen ab etwa 80.000 Euro brutto (verheiratet, ein Kind) dazu, dass unterm Strich vom Bonus nichts mehr übrig bleibt.

Bei Fragen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.