Einkommensteuererklärungen 2019 werden ab März bearbeitet

Die Finanzverwaltungen in Hessen und Thüringen weisen darauf hin, dass die Finanzämter ab März 2020 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2019 starten.

Das FinanzministeriumThüringen erklärt, dass künftig alle Bundesländer immer am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr beginnen. Auf dieses Vorgehen haben sich die einzelnen Bundesländer geeinigt. „Da in diesem Jahr der 15. März auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Beginn für die Bearbeitung der Steuererklärungen 2019 auf den 16. März“, informiert Finanzministerin Heike Taubert.

Finanzminister Dr. Thomas Schäfer stellt in Aussicht, dass nach der Bearbeitung erster Einkommensteuererklärungen 2019 im März 2020 bereits Steuerbescheide versandt werden können. In der Regel übermitteln Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen die für die Finanzämter benötigten Daten bis Ende Februar elektronisch an die Steuerverwaltung. Dann kann mit der Bearbeitung von Steuererklärungen auch begonnen werden.

Das Hessische Finanzministerium weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Möglichkeit hin, die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln und gibt an, dass in Hessen bereits 65 Prozent der Bürger dieses Angebot nutzen.

Hessisches FinMin, Meldung v. 27.1.2020, FinMin Thüringen, Meldung v. 28.1.2020

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