Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater erstellen lassen haben, haben damit automatisch einen weiteren Aufschub zur Abgabe erhalten. Statt am 31. Mai 2022 verlangt das Finanzamt den Eingang Ihrer Steuererklärungen für 2020 jetzt spätestens am 31. August 2022.
Für die verspätete Abgabe der Steuererklärung für 2020 beträgt bei Steuererklärungen der Verspätungszuschlag 0,25% der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro, für jeden angefangenen Monat der Verspätung.
Wer die Steuererklärung verspätet einreicht, kann jetzt nicht mehr auf Nachsicht des Finanzamts hoffen. Das Finanzamt hat entsprechend den gesetzlichen Regelungen den Verspätungszuschlag festzusetzen. Im Gegensatz zu früher, entfällt der Ermessensspielraum des Finanzamtes.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit sehr gern an den Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V.