Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung

Steuerzahler haben Zeit bis zum 2. Oktober 2023 bzw. bis zum 31. Juli 2024

Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgeben muss und seine Steuererklärung selbst ausfüllt, für diejenigen ist die Frist bereits abgelaufen.
Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung auf den 31. Juli 2024. Dennoch sollten die Steuerzahler auch hier nicht bis zum Schluss warten, sondern sich rechtzeitig an den Berater wenden, sodass die Erklärung noch fristgerecht angefertigt und abgegeben werden kann.

Entspannt können diejenigen Steuerzahler sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 ohne weitere Einkünfte brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dafür haben die Steuerzahler vier Jahre Zeit. Dies zu tun lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Denn im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung rund 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.

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