Das ändert sich 2022

Steuern, Rente, Unterhalt – der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. verschafft Ihnen einen kurzen Überblick, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Rentner in 2022 ändert. Dabei spielt Corona  weiter eine Rolle, es gibt aber auch reguläre Änderungen an den Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Für Erwachsene werden beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als EUR 9.984,00 Einkommensteuern fällig. Die steuerfreie Corona-Beihilfe von EUR 1.500 an Arbeitnehmer läuft Ende März 2022 aus – und die Homeoffice-Pauschale soll laut Ampel-Koalitionsvertrag auch für das Jahr 2022 gelten.

Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2022 der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Somit bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für Rentnerjahrgänge, die 2022 neu hinzukommen. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

Zum 01. 01.2022 wird unter anderem auch die Sachbezugsfreigrenze von bisher EUR 44,00 monatlich auf EUR 50,00 angehoben. Die Freigrenze gilt für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer – zum Beispiel für Gutscheine, die monatlich überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.

Bei sämtlichen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.

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