Das Finanzamt am Frühjahrsputz beteiligen

Wer sich für seinen Frühjahrsputz Hilfe ins Haus holt, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Rechnungen für Glasreinigung o.ä. werden als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.

Die Ausgaben sind haushaltsnahe Dienstleistungen, wenn die Arbeiten eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen. Dazu gehören Reinigungsarbeiten und Ausgaben für einen Gärtner. Selbst die Versorgung eines im Haushalt lebenden Tieres kann auf diesem Wege steuerbegünstigt sein.

Voraussetzung ist, dass der Dienstleister eine Rechnung ausgestellt hat und der Betrag überwiesen wurde. Eine Barzahlung reicht nicht aus. Das Gesetz unterscheidet außerdem drei verschiedene Arten von haushaltsnahen Dienstleistungen mit unterschiedlicher steuerlicher Behandlung.

Minijob: Eine regelmäßige Haushaltshilfe zahlt sich steuerlich aus. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Haushalt mit einer Verdienstobergrenze von 450 Euro im Monat erkennt das Finanzamt an. Hierfür ermäßigt sich die um die sonstigen Steuerermäßigungen verminderte tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber um 510 Euro jährlich. Der Minijob muss bei der Minijobzentrale angemeldet sein. Sie erstellt den entsprechenden Nachweis für das Finanzamt.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Bei einmaligen Einsätzen von Reinigungsdienstleistern können 20 Prozent der Aufwendungen bei einem jährlichen Gesamthöchstbetrag von 20.000 Euro angesetzt werden – der maximal mögliche steuerliche Abzug beläuft sich damit auf 4000 Euro. Anerkannt werden nur die Ausgaben für Arbeitslöhne. Materialkosten lassen sich nicht absetzen.

Handwerkerleistungen: Wenn Handwerker Reparaturen im Haushalt durchführen, können die Auftraggeber dafür 20 Prozent der Arbeitskosten sowie der Fahrt- und Maschinenkosten bis zu 6000 Euro ansetzen, so dass maximal 1200 Euro jährlich abziehbar sind. Aufwendungen für Material werden hier ebenfalls nicht anerkannt.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.

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