Dezember-Soforthilfe

Aufgrund der Preissteigerungen für Gas und Strom hatte die Bundesregierung Preisbremsen beschlossen. Mit der Dezember-Soforthilfe wurden Verbraucher von ihren Dezember-Abschlägen 2022 befreit. Außerdem wurden der Preis für Verbraucher mit hohen Energietarifen ab Januar 2023 subventioniert.
Zunächst war geplant, dass diese Unterstützung für Besserverdienende nachversteuert werden muss. Doch hiervon wurde aufgrund des erheblichen bürokratischen Aufwands zwischenzeitlich Abstand genommen.
Das Finanzressort Bremen informiert, dass die entsprechende Abfrage in Zeile 17 der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) zur Einkommensteuer nicht ausgefüllt werden muss. Bei der elektronischen Erklärung mit ‚Mein ELSTER‘ wird diese Abfrage zum 26.3.2024 komplett entfernt. Bis dahin sollte beim Ausfüllen ein entsprechender Hinweis im Hilfetext angezeigt werden.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.
Weihnachtsgeld

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