Gerade hat es das BMF in seiner Pressemitteilung bestätigt: Auf Bonuszahlungen bis EUR 1.500,00 werden keine Steuern und Sozialabgaben erhoben.
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von EUR 1.500,00 steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.
Erfasst werden Sonderleistungen, die den Beschäftigten zwischen dem 01.März und dem 31.Dezember 2020 zufließen.
Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Andere Steuerbefreiungen bleiben hiervon unberührt.
Mit der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit sollen die außergewöhnlichen Leistungen der Beschäftigten während der Corona-Krise gewürdigt werden.
Bei Fragen steht der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit zur Verfügung.