Finanzämter fangen bald mit der Bearbeitung an

Mitte März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis Ende Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
Den Finanzämtern stehen zudem die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern in der Regel erst ab Mitte März zur Verfügung, sodass eine frühere Bearbeitung unmöglich ist. Erst mit der Bereitstellung der Software können die Finanzämter beginnen.
Im Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde festgelegt, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 vom 31. Juli 2024 auf den 31. August 2024 verlegt wird. Angesichts der Tatsache, dass dieser Tag auf einen Samstag fällt, haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, ihre Steuererklärung bis zum Montag, dem 2. September 2024, einzureichen und somit die Frist einzuhalten.
Steuerpflichtige, die steuerliche Hilfe in Anspruch nehmen, bekommen mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2023 gilt als letzter Abgabetermin der 28. Februar 2025. Bis zu diesem Datum müssen Sie die Steuererklärungen für das Jahr 2023 dem Finanzamt vorliegen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.
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