Im kommenden Jahr müssen nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich 48.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Steuern zahlen. Demnach werden 2019 rund 4,98 Millionen Senioren steuerpflichtig sein – fast doppelt so viele wie im Jahr 2005.
Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Linken-Rentenexperten Matthias W. Birkwald zurück, die dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) vom 20.11.2018 vorliegt. Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen von 410 Millionen Euro.
Hintergrund der Prognose ist das für 2019 erwartete Rentenplus von 3,2 Prozent im Westen und 3,9 Prozent im Osten. Als Folge der Erhöhung werden mehr Rentner das steuerfreie Existenzminium überschreiten.
Seit 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Altersbezüge steuerpflichtig. Bei Neurentnern des Jahres 2019 werden es 78 Prozent sein. Ab 2040 werden die gesetzlichen Renten komplett besteuert.
Wer mit seiner Jahresbruttorente nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 102 Euro sowie des persönlichen Rentenfreibetrages oberhalb des Grundfreibetrags liegt, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die genaue Belastung hängt letztlich von möglichen weiteren Einkünften sowie von Ausgaben ab, die abgesetzt werden können.
Linken-Rentenexperte Birkwald sagte dem RND, die erfreuliche Rentenerhöhung im kommenden Jahr habe eine Kehrseite. „Immer mehr Rentnerinnen und Rentner rutschen in die Steuerpflicht und müssen dann auch eine Steuererklärung abgeben“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Mit jedem Jahrgang werde der Anteil der steuerfreien Rente für den Einzelnen immer niedriger.
Gern steht der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. bei der Beratung und Erstellung der Steuererklärung hilfreich zur Seite.