Wer nicht ohnehin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sondern diese freiwillig einreicht, hat dafür vier Jahre Zeit. Also endet die Frist für die Steuererklärung 2016 am 31.12.2020.
Oft erhalten genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung. Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn Sie während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten oder geheiratet haben.
Führt eine freiwillig abgegebene Steuererklärung unerwartet zu einer Nachzahlung, können Sie die Erklärung zurücknehmen. Das Finanzamt wird dann auf die Forderung verzichten. Bei sämtlichen Fragen hierzu steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit gern zur Verfügung.