Das Homeoffice ist eines der Schlagwörter der Corona-Pandemie. Viele Menschen arbeiten von zu Hause. Darunter viele Angestellte, die zu Hause kein Arbeitszimmer zur Verfügung haben und private Dinge beruflich nutzen.
Nach derzeitigem Recht können Arbeitnehmer die Kosten für das Arbeitszimmer nur geltend machen, wenn es sich um einen separaten Raum handelt. Der Küchentisch, die Wohnzimmerecke oder ein Durchgangszimmer werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Ein Arbeitszimmer muss fast ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden.
Bis geklärt ist, welche Kosten in der Steuererklärung für 2020 absetzbar sind, sollten sich Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung ihres Arbeitgebers darüber ausstellen lassen, in welchem Zeitraum ihr Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zur Verfügung stand und man deshalb von zu Hause aus arbeiten musste. Der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. rät seinen Mitgliedern zusätzlich, präzise aufzuzeichnen, wann sie das Arbeitszimmer genutzt haben.
Weiterhin sind Belege für Büroausstattung und -möbel, Laptop, Druckerpapier, Toner, Bürobedarf, Strom- und Telefonkosten aufzubewahren, sofern diese nicht vom Arbeitgeber erstattet werden.
Bei allen Fragen rund um das Thema homeoffice steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit gern zur Verfügung.