Jetzt schon an die Steuererklärung 2020 denken

Für viele, die Corona-bedingt ins Home-Office ausweichen mussten und müssen, wird die Steuererklärung für das Jahr 2020 neue Herausforderungen bringen. Hier geht es insbesondere um den Werbungskostenabzug für das Arbeitszimmer.

Ob Sie in Ihrer Steuererklärung Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können, hängt davon ab, ob Sie tatsächlich ein Arbeitszimmer  im steuerrechtlichen Sinn haben. Die Anforderungen dafür sind streng:

1. Es darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Das ist vor allem für Diejenigen schwierig, deren Arbeitgeber keine ausdrückliche Anweisung für das Arbeiten von zuhause gegeben hat, sondern dies nur empfiehlt. Das ist in vielen Firmen der Fall: Die Bürogebäude sind grundsätzlich geöffnet, aber eigentlich soll sich niemand dort aufhalten. Wie die Finanzämter damit umgehen werden, ist noch völlig unklar.

2. Es muss sich um einen separaten Raum handeln. Wohnung und Arbeitszimmer müssen räumlich voneinander getrennt sein. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer oder Wohnzimmer reicht im steuerrechtlichen Sinn nicht aus. Auch ein Raum, der neben seiner Funktion als Arbeitszimmer auch als Gästezimmer dient, wird vom Finanzamt nicht als Arbeitszimmer anerkannt. In den meisten Familien wird diese Voraussetzung schwer zu erfüllen sein.

Denken Sie jetzt schon an die Steuererklärung für 2020 und bereiten Sie sich gut vor. Machen Sie sich genaue Aufzeichnungen darüber, wann Sie von zuhause gearbeitet haben und welche Anschaffungen fürs Arbeitszimmer notwendig waren. Speichern Sie auch Aussagen Ihres Arbeitgebers, in denen er Home Office anordnet, oder bitten Sie ihn um eine entsprechende Bestätigung darüber.

Die Frage nach der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers wird nicht das einzige Steuerthema sein, welches uns auch bei der Steuererklärung 2020 noch an die Coronakrise denken lassen wird. Da wäre auch die Auswirkung auf die Pendlerpauschale, da deutlich weniger oft ins Büro gefahren wird. Einschränkungen bei der Kilometerpauschale und Probleme beim Ansatz des Arbeitszimmers wären aus finanzieller Sicht sehr unerfreulich. Wir sind gespannt, ob sich die Finanzverwaltung dafür eine Lösung ausdenkt.

Gern steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. bei Fragen rund um das Thema Werbungskostenabzug zur Verfügung.

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