Die monatliche Verdienstgrenze steigt im neuen Jahr von EUR 538,00 auf EUR 556,00, was einer Jahresverdienstgrenze von EUR 6.672,00 entspricht. Diese Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst.
Trotz des höheren Mindestlohns bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber unverändert. Auch mit der neuen Verdienstgrenze sind 2025 rund 43 Stunden pro Monat möglich.
Sollte der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegen, verringert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend, so die Minijob-Zentrale. Es empfiehlt sich also, genau zu berechnen, wieviele Stunden im Monat gearbeitet werden dürfen, um den Minijob-Status zu behalten.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.