Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis Ende Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
Das Ministerium wies auf die Fristen für die Steuererklärung hin: Wer steuerpflichtig sei, müsse seine Erklärung bis zum 31. Juli 2025 einreichen. Mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gelte die Abgabefrist 30. April 2026. Eine Steuererklärung muss unter anderem abgeben, wer selbstständig ist, Nebeneinkünfte hat oder vom Finanzamt aufgefordert wird.
Bei Fragen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.