Die Frage der Doppelbesteuerung bei der Rente hatte der Bundesfinanzhof im Mai 2021 in zwei Fällen beurteilt. Gegen die Gerichtsentscheidung haben beide Kläger jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt (2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21).
Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Dazu hatte der Bundesfinanzhof im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen. Deshalb muss die Politik jetzt nachbessern. Die beiden Ehepaare, die beim Bundesfinanzhof die Rechenformel erstritten, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das Gericht in ihren konkreten Fällen keine Doppelbelastung sah. Dagegen haben beide Paare beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Unter anderem kritisieren die Kläger, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird. Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen.
Zunächst muss das Bundesverfassungsgericht nun prüfen, ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, ist offen. Es wird erwartet, dass auch die Finanzverwaltung zeitnah auf die Urteile des Bundesfinanzhofs und ggf. die neuen Verfassungsbeschwerden reagiert. Bis dahin steht es Rentnern, die eine Doppelbesteuerung nachweisen können bzw. vermuten, zu, einen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einzulegen.
Bei Fragen rund um die Rentenbesteuerung steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung..