Der Jahreswechsel rückt näher und damit auch die Steuererklärung für das Jahr 2023. Für alle, für die eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht, ist der späteste Abgabetermin der 2. September 2024. Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, gelten längere Fristen.
Hier stellt der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. noch einige Hinweise vor, um durch geschickte Planung ggf.noch Steuern zu sparen. Denn der Übergang von einem Jahr zum nächsten ist steuerlich betrachtet oft entscheidend, da sich Pauschalen und Höchstbeträge jeweils auf ein Kalenderjahr beziehen.
Handwerkerrechnungen verteilen
Einige Handwerkerkosten können von der Steuer abgezogen werden. Pro Jahr lassen sich somit Kosten in Höhe von 6.000 Euro geltend machen. 20 Prozent des Rechnungsbetrags senken direkt die Steuerlast. Maximal sind somit 1.200 Euro Steuerersparnis möglich. Steht im Jahr 2024 eine Handwerkermaßnahme an, kommt eine Abschlagszahlung noch im laufenden Jahr in Betracht. So zieht man die Erstattung vor oder verteilt teure Rechnungen auf mehrere Jahre. Für das Finanzamt ist entscheidendend, wann das Geld tatsächlich geflossen ist.
Krankheitskosten bündeln und den Eigenanteil übersteigen
Manche Krankheitskosten sind als sogenannte außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung abzugsfähig. Wir raten, sämtliche Kosten innerhalb eines Jahres zu bündeln und alle Belege fürs Finanzamt zu sammeln. Anstehende Ausgaben könnten gegebenenfalls ins aktuelle Jahr vorgezogen werden, um die zumutbare Belastung, also den individuellen Eigenanteil, zu übersteigen. Wer dagegen unter dem Eigenanteil liegt, kann Ausgaben in das nächste Jahr schieben.
Werbungskostenpauschale übersteigen
Bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit sollten Beschäftigte die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro beachten. Erst sobald diese überstiegen ist, senkt jede weitere Ausgabe die Steuerlast. Liegt man ggf.knapp an der Grenze, könnte es sich also lohnen, notwendige Investitionen jetzt noch vorzuziehen.
Bei Fragen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.